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Integration
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Integration der ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu fördern, ist eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben. Leitlinie bleibt dabei Fördern und Fordern.
Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ihnen die damit verbundenen Rechte zu gewähren sowie Pflichten aufzuerlegen.
Bei der Integration geht es darum, dass wir zusammen leben und nicht nebeneinander her.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels ist es wichtig, Deutschland langfristig als "Lebensstandort" für Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv zu gestalten. Diese Herausforderung nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Daher stellt die Stärkung der "Willkommens- und Anerkennungskultur" ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags für die 18. Legislaturperiode dar.
Dies fördert auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. Die Integration von Zuwanderern soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und sich um Grundkenntnisse unserer Geschichte uind unseres Staatsaufbaus bemühen. Hierbei geht es besonders um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung sowie der Toleranz und der Religionsfreiheit.
Zuwanderer müssen die deutsche Verfassung und die deutschen Gesetze kennen, respektieren und befolgen.
Gelungene Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen. Sie bedeutet die Entwicklung ein gemeinsamen Verständnisses, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann deshalb nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.
Zuwanderer sollen sich integrieren und durch Angebote des Staates und durch eigene Anstrengung die Chancen nutzen können, die Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern und Neuankömmlingen bietet.
Wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Integrationspolitik des Bundes sind das Aufenthaltsgesetz und das Bundesvertriebenengesetz. Hier ist der Mindestrahmen für Integrationsangebote des Bundes gesetzlich festgeschrieben.
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Integration/integration_node.html