Der Begriff Integration
Integration
[lat.] 1) I. bezeichnet die Herstellung (oder Wiederherstellung) einer staatlichen, politischen oder wirtschaftlichen Einheit (z. B. Europäische I.).2) I. ist eine politisch-soziologische Bezeichnung für die gesellschaftliche und politische Eingliederung von Personen oder Bevölkerungsgruppen, die sich bspw. durch ihre ethnische Zugehörigkeit, Religion, Sprache etc. unterscheiden.
3) Re-I. bezeichnet die Wiedereingliederung (z. B. krankheitsbedingt ausgeschiedener) ehemaliger Mitglieder einer gesellschaftlichen Gruppe, eines Unternehmens etc. (z. B. in den Arbeitsprozess).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.