Integrationslotsenteam in Delmenhorst und Umgebung e.V.

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Integrationslotsenteam in Delmenhorst und Umgebung e.V.


Foto: Integrationslotsenteam mit Integratiosnbeirat - Oktober 2013

Integrationslotsenteam
in Delmenhorst und Umgebung e.V.

Hindenburgstr 62
27751 Delmenhorst

Tel. : 04222 400 853  

E-Mail: muhanad-paulus@live.de

Mehr Infos unter: www.integrationslotsenteam.de.to
http://delmelotsen.npage.de/ueber-uns.html


Vorstand:

Vorsitzender: Herr Muhanad Paulus
Bachelor in Statistikwissenschaften

Land: Irak        Sprachen: Deutsch und Arabisch

Stellv. Vorsitzende: Frau Ewa Brüggemann
Land: Poln   Sprachen: Deutsch, Polnisch

Schatzmeister: Herr Johann Meinken
Land: Deutschland   Sprachen: Deutsch

Schriftführerin und Pressesprecherin: Frau Marites Cadiz-Teichert
Land: Philippinen    Sprachen: Tagalog, Englisch und Deutsch


Satzung:

Vereinssatzung "Integrationslotsenteam Delmenhorst und Umgebung e.V."

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

(1) Der Verein führt den Namen "Integrationslotsenteam Delmenhorst und Umgebung". Er hat seinen Sitz in Delmenhorst. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name "Integrationslotsenteam Delmenhorst und Umgebung e.V."

 

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

 

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch die Förderung von Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Ausbildung, Bildung und Erziehung.

 

(2) Die ehrenamtlichen Aufgaben des Vereins sind insbesondere:

a) sprachliche Begleitung flankierend zu Integrationskursen und vergleichbaren Angeboten, die dem Erwerb und der Verfestigung der deutschen Sprache dienen

b) Nachhilfeunterricht

c) Hausaufgabenhilfen

d) Lesetraining

e) gemeinsame Gesprächskreise

f) Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben

g) Hilfe bei Behördengängen

h) Begleitung bei Arztbesuchen

i) Mitarbeit bei der Vorbereitung und Teilnahme an Elternabenden in KiTa und Schule

j) Teilnahme an Elterngesprächen in KiTa und Schule

k Planung und Durchführung von Projekten an KiTa und Schule

l) Übersetzungen von Schulinformationen in die Herkunftssprache

m) Beratung von Eltern in der Herkunftssprache

n) Initiierung und Mitarbeit an interkulturellen Projekten

o) Öffentlichkeitsarbeit

p) Einwerbung von Förder- und Spendenmitteln

q) Begleitung bei der Wohnungssuche

r) Initiierung von Patenschaften

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung („Steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff. AO) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(2) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

 

§ 4.1. Aktive Mitgliedschaft

 

Aktives Mitglied kann jede natürliche und juristische Person ab einem Alter von 16 Jahren werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele Interesse hat und die im Rahmen eines Qualifizierungslehrganges das Zertifikat "Ehrenamtliche/r Integrationslotse/in" oder eine vergleichbare Qualifikation erworben hat. Voraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft ist eine an den Vereinsvorstand gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in der sich die/ der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 4.2. Passive Mitgliedschaft

 

Passives Mitglied kann jede natürliche und juristische Person ab einem Alter von 16 Jahren werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele Interesse hat. Voraussetzung für eine passive Mitgliedschaft ist eine an den Vereinsvorstand gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, in der sich die/ der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

 

(1) Die Mitgliedschaft wird beendet

a) durch Tod,

b) durch Austritt, der nur schriftlich jederzeit gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann,

c) durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann.

 

(2) Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens.

 

§ 6 Mitgliederrechte

 

§ 6.1 Rechte der aktiven Mitglieder

 

Die aktive Mitgliedschaft berechtigt

a) zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen und zur Ausübung der der Mitgliederversammlung zukommenden Rechte,

b) zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts,

c) zum Stellen von Anträgen.

 

 

§ 6.2 Rechte der passiven Mitglieder

 

Die passiven Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung

a) Rederecht,

b) kein Antragsrecht,

c) kein Stimmrecht,

d) kein aktives und passives Wahlrecht,

e) ein Mitwirkungsrecht bei der Antragstellung.

 

§ 7 Mitgliedsbeiträge

 

(1) Von den aktiven Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.

 

(2) Die passiven Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag. Die Einzelheiten, insbesondere Höhe und Fälligkeit, werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

 

§ 8 Organe

 

Die Organe des Vereins sind

 

a) die Mitgliederversammlung

 

b) der Vorstand, bestehend aus

- der/dem Vorsitzenden

- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden

 

§ 9 Mitgliederversammlung

 

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich, möglichst im ersten Kalenderquartal, abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über

a) die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,

b) die Höhe der Mitgliedsbeiträge der passiven Mitglieder,

c) die Entgegennahme des Rechenschaftsbericht des Vorstandes und des Berichts des Kassenwartes,

d) die eingereichten Anträge,

e) den Ausschluss eines Mitgliedes,

f) die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens,

g) die Entlastung des Vorstands.

 

(2) Die Mitgliederversammlung wird schriftlich durch die/den Vorsitzenden des Vorstandes und Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung muss rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor der Versammlung erfolgen. Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Im Verhinderungsfall durch die stellvertretende Vorsitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand schlägt die Tagesordnung vor, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt und geändert werden kann.

 

(3) In der Mitgliederversammlung ist Vertretung bei der Ausübung des Stimmrechts nicht zulässig. Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der erschienenen aktiven Vereinsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand. Wahlen erfolgen jedoch, wenn nicht einstimmig durch Zuruf, schriftlich durch Stimmzettel. Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

 

(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, die die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

 

(5) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Schriftführerin/ dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von drei Monaten zugänglich sein.

 

(6) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen. 

 

§ 10 Vorstand des Vereins

 

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Verein wird gerichtlich und  außergerichtlich durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden und deren/ dessen Stellvertreterin/ Stellvertreter vertreten, wobei jede/ jeder von ihnen Einzelvertretungsbefugnis hat.

 

(2) Aufgaben des Vorstandes sind:

a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung

b) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

c) Vorbereitung und Aufstellung eines Haushaltsplanes und Erstattung eines jährlichen Rechenschaftsberichtes vor der Mitgliederversammlung

 

(3) Dem Vorstand obliegen darüber hinaus alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, dazu werden ein/e Kassenwart/in und ein/e Schriftführer/in gewählt.

 

(4) Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandsitzungen, zu denen er mindestens viermal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von einer Woche durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden, im Falle einer Verhinderung durch die stellvertretende Vorsitzende/ den stellvertretenden Vorsitzenden.

 

(5) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

 

(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 

 

§ 11 Kassenprüfung

 

(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.

 

(2) Die Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüferinnen/ Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Kassenwartin/ des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.

 

 

§ 12 Änderung der Satzung

 

Änderungen der Satzung können nur in einer Mitgliederversammlung, zu der ordnungsgemäß und unter Bekanntgabe dieses Tagesordnungspunktes eingeladen wurde, mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten aktiven Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 13 Aufhebung des Vereins und/oder Zweckänderung

 

(1) Die Aufhebung des Vereins kann nur von einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten aktiven Mitglieder beschlossen werden. Die Aufhebung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

(2) Bei der Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen Zweckes beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. Das Vermögen fällt an die Stadt Delmenhorst und darf nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden.

 

§ 14 Inkrafttreten

 

Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Gründungsversammlung des Vereins "Integrationslotsenteam Delmenhorst und Umgebung" am 04.12.2010 beschlossen worden.

 

Delmenhorst, den 04.12.2010

Quelle: http://delmelotsen.npage.de/die-satzung.html

 

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