Jüdische Gemeinde Delmenhorst e.V.
Louisenstr. 34
27749 Delmenhorst
www.jgdel.de
Vorsitz: | Pedro Becerra (1.Vorsitzender), Gennadiy Fish (2.Vorsitzender) |
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Telefon: | 04221/ 180 11 |
Fax: | 04221/ 12 15 90 |
E-mail: | jgdel@aol.com |
Ansprechpartner: | Gennadiy Fish, Pedro Becerra, Vladymyr Sshulimovytsch |
Mitgliederzahl: | 179 (Stand 2012/ZWST) |
Landesverband: | Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen K.d.ö.R. |
Anschrift: | Louisenstr. 34, 27749 Delmenhorst |
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Gottesdienst: | ja |
Betsaal: | 1 Jüdisches Kulturzentrum |
Anschrift: | Syker Straße, 27749 Delmenhorst |
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Bibliothek: | ja |
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Theater/Chor: | Ensemble "Schalom" |
Seniorentreff: | ja |
Anzahl: | 1 |
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Anschrift: | Rabbinerin Alina Treiger |
Unterricht: | ja |
Quelle: http://www.ek-del.de/info_pdf/ib1303_web.pdf
Presseberichte
NWZ vom 3.12.2013
Urteil
Der wegen Störung der Totenruhe der jüdischen Beisetzungsstätte Angeklagte wird freigesprochen
Delmenhorst Ein wegen Störung der Totenruhe und Beschädigung einer Beisetzungsstätte 21-jähriger Angeklagter aus Delmenhorst ist am Montag freigesprochen worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, an der Schändung des jüdischen Friedhofs vor eineinhalb Jahren beteiligt gewesen zu sein.
Im Juni 2012 waren auf dem jüdischen Friedhof mehrere Grabsteine umgeworfen, Grabschilder herausgerissen und mit Hakenkreuzen beschmiert worden. Der Angeklagte, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, gab zu, in der fraglichen Nacht mit einem Freund auf dem Friedhof gewesen zu sein. Dass es sich dabei um den jüdischen Friedhof handelte, will der 21-Jährige zunächst nicht gewusst haben.
Der Angeklagte geriet aufgrund von Hinweisen aus seiner Familie unter Verdacht, die Tat begangen zu haben.
Im Verfahren gab der 21-Jährige am Montag an, zur Tatzeit alkoholisiert gewesen zu sein. Er habe auf dem Friedhof nur an der Seite gestanden, während sein Freund die Grabsteine herausgerissen und mit Hakenkreuzen beschmiert habe. Dass er selbst eine rechte Gesinnung habe, bestritt der Angeklagte.
Das Verfahren gegen den Freund hat die Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt. Dieser hatte im Ermittlungsverfahren den 21-jährigen Angeklagten beschuldigt, die Tat begangen zu haben. Auch der Freund hatte angegeben, zwar selbst auf dem jüdischen Friedhof gewesen zu sein, nach seinen Aussagen sei er jedoch nicht an der Schändung der Beisetzungsstätte beteiligt gewesen. Er habe nur daneben gestanden, während der Angeklagte die Grabsteine beschädigte.
Als Zeuge geladen war der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Delmenhorst, Pedro Benjamin Becerra. Er verdeutlichte die Schwere der Verwüstung des Friedhofs. „Die Grabsteine waren teilweise mit Eisenstangen verankert und einbetoniert. Die kann man nicht einfach so umwerfen“, so Becerra. Die beschädigten Grabsteine seien zum Teil historisch und somit unwiederbringlich, erklärte er.
Nach weiteren Zeugenaussagen waren sich Staatsanwalt und Richter am Montag einig. Zwar hätten beide Tatverdächtige zugegeben, zur Tatzeit auf dem jüdischen Friedhof gewesen zu sein, doch beide würden den jeweils anderen beschuldigen, die Tat begangen zu haben. Der Richter sprach den Freispruch aus.
Das Ergebnis sei höchst unerfreulich, doch er müsse nach prozessualen Regelungen vorgehen. Demnach müsse man dem Angeklagten für eine Verurteilung eine Beteiligung nachweisen können, doch aufgrund der vorliegenden Beweise sei dies nicht möglich, so der Richter.
Quelle: http://www.nwzonline.de/delmenhorst/friedhofsschaendung-bleibt-ungesuehnt_a_10,4,3504772364.html