Migrationspolitische Ergebnisse des Koalitionsvertrags

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Deutschland: Migrationspolitische Ergebnisse des Koalitionsvertrags

Am 27. November haben die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag vorgestellt. In der Migrations- und Integrationspolitik setzte sich die SPD bei der Abschaffung der Optionspflicht und einigen Asylrechtsfragen durch, die CDU unterband die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft.

12.12.2013Fatma Rebeggiani
Am Wochenende des 14./15. Dezember entscheidet sich, ob das SPD-Mitgliedervotum den Koalitionsvertrag bestätigt oder ablehnt. Ein Vergleich der darin getätigten Aussagen zu migrations- und integrationspolitischen Maßnahmen mit den Aussagen aus den Wahlprogrammen der Parteien macht deutlich, welche Partei sich in welchen Punkten durchsetzen konnte (vgl. Ausgabe 6/13).

Optionspflicht und doppelte Staatsbürgerschaft

Die SPD hat durchgesetzt, dass das bisher geltende Optionsmodell ersatzlos abgeschafft wird (vgl. Ausgaben 4/13, 3/12, 10/09). Damit wird in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft zugestanden. Die Mehrstaatigkeit wird jedoch nicht, wie von der SPD gefordert, grundsätzlich zugelassen. Drittstaatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangen möchten, müssen auch weiterhin ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Dies war die Bedingung der Unionsparteien für die Abschaffung des Optionsmodells.

Flüchtlingspolitik und Asyl

Im Hinblick auf die Asylpolitik hat die SPD die Ausweitung der Residenzpflicht auf das jeweilige Bundesland, die Anhebung der Altersgrenze für die Gleichsetzung mit erwachsenen Asylsuchenden von 16 auf 18 Jahre, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten sowie das stichtagsunabhängige Bleiberecht für "gut integrierte“ Geduldete durchsetzen können (vgl. Ausgaben 7/13, 6/13, 8/12). Darüber hinaus soll Asylbewerbern und Geduldeten die Teilnahme an Deutschkursen zu einem frühen Zeitpunkt ihres Aufenthalts gestattet werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz soll nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zeitnah überarbeitet werden (vgl. Ausgabe 6/12). Mit dem Ausbau und der Verstetigung des UNHCR-Resettlement-Programms ist eine weitere SPD-Forderung umgesetzt worden (vgl. Ausgabe 8/09). Auf Wunsch der CDU soll das Asylverfahren nur noch maximal drei Monate bis zum Erstentscheid in Anspruch nehmen. Entsprechend wurde die personelle Aufstockung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Vertrag festgehalten. Derzeit dauert die Bearbeitung eines Asylantrags im Durchschnitt neun Monate.

Außerdem sollen Bosnien-Herzegowina, die Republik Mazedonien sowie Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Voraussichtlich wird dies die Ausweisung von Asylsuchenden aus diesen Ländern beschleunigen, da ihre Anträge dadurch von vornherein als "unbegründet" eingeordnet werden können. Zur Behandlung von Flüchtlingen an der EU-Grenze verlangt der Koalitionsvertrag ausdrücklich die Achtung des geltenden Rechts. So wird von der EU-Grenzschutzagentur Frontex die "konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards" sowie die Achtung des "Grundsatzes der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung" gefordert. Diese Punkte waren in keinem der Wahlprogramme angekündigt.

"Armutszuwanderung"

In ihren Wahlprogrammen hatten sowohl CDU/CSU als auch SPD die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Einwanderer aus Südosteuropa problematisiert (vgl. Ausgaben 3/13, 2/13). Während die Unionsparteien einen vermeintlichen Missbrauch der europäischen Freizügigkeit zur Ausnutzung der sozialen Systeme in den Vordergrund stellten, lag der Schwerpunkt der SPD eher bei der Unterstützung der von "Armutszuwanderung" betroffenen Kommunen. Im Koalitionsvertrag wird zugesichert, einer "ungerechtfertigten Inanspruchnahme" von Sozialleistungen durch EU-Bürger in Deutschland entgegenzutreten, auch um "die Akzeptanz für die Freizügigkeit innerhalb der EU erhalten". "Migration in die sozialen Sicherungssysteme" soll durch konsequenten Verwaltungsvollzug und Kooperation zwischen staatlichen Behörden sowie durch entsprechende Sanktionen gegenüber Migranten verhindert werden. Kommunen, die eine überproportional hohe Zuwanderung aus den neuen EU-Ländern erfahren, sollen Unterstützungsleistungen erhalten.

Integration und Willkommenskultur

Der Koalitionsvertrag sieht zahlreiche Maßnahmen zur Steuerung der Zuwanderung und zur "Integrationsförderung" vor. Dies entspricht dem integrationspolitischen Ansatz der Unionsparteien. Die SPD vertrat in ihrem Wahlprogramm eine Haltung, die Diversität als normale und alltägliche gesellschaftliche Realität ansieht. Die genannten Integration fördernden Maßnahmen zielen u. a. auf Eltern mit Migrationsgeschichte, die Erhöhung des Anteils von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Sektor sowie die Verankerung des "Diversity"-Gedankens in Staat und Gesellschaft. Die vereinbarte Weiterführung des "Nationalen Aktionsplans Integration" war Teil des Wahlprogramms der Union. Von der SPD ist offenbar der Teil hinzugekommen, der explizit den Staat auffordert, gesellschaftliche Vielfalt zu achten und Diskriminierung insbesondere bei den (Sicherheits-)Behörden zu bekämpfen.

Der Koalitionsvertrag sieht ferner ein Erstberatungsgespräch zu bestehenden Integrationsangeboten für Einwanderer vor. Außerdem sollen migrationsinteressierte Personen bereits in ihrem Herkunftsland besser angesprochen werden.

Reaktionen

Sowohl die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) als auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat nannten die Beschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft auf hier geborene Kinder von Ausländern einen "Wortbruch" der SPD. Die Grünen befürworteten die Abschaffung der Optionspflicht, kritisierten aber das "anhaltende Nein zur Mehrstaatigkeit". Kritik kam auch aus den Reihen der SPD. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt Ali Dogan sagte, dass der Koalitionsvertrag "inakzeptabel" sei und für Menschen mit Migrationshintergrund "keinerlei ernsthafte Verbesserungen" bringe.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration befürwortete die Abschaffung der Optionspflicht, bedauerte allerdings die verpasste Gelegenheit, das Staatsangehörigkeitsrecht wie von ihm vorgeschlagen zu modernisieren (vgl. Ausgabe 9/13).

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte wiederum die Einstufung der genannten Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten. Die dadurch erleichterte Abschiebung betreffe hauptsächlich Angehörige der Roma-Minderheit. Diese litten jedoch aufgrund massiver Diskriminierung in ihren Herkunftsländern oft unter existenzieller Armut. Daher sei eine individuelle Prüfung der Asylanträge weiterhin nötig.

Weitere Informationen


»www.cdu.de«
»www.spd.de«
»www.gruene.de«
»www.linksfraktion.de«
»www.proasyl.de« »www.tgd.de«
»www.svr-migration.de«

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Der Name des Autors/Rechteinhabers soll wie folgt genannt werden: by-nc-nd/3.0/de/ Autor: Fatma Rebeggiani für bpb.de

Quelle: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/175159/migrationspolitik-im-koalitionsvertrag

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